Darüber hinaus wird der Mietspiegel auch bei Neuabschlüssen von Mietverträgen und bei einvernehmlichen Änderungen der Miethöhe als Orientierungshilfe ver-wendet. Mietspiegel werden aber auch im Rahmen der Prüfung von Mietpreis-erhöhungen nach § 5 WiStG (Wirtschaftsstrafgesetz) und Mietwucher nach § 291 StGB (Strafgesetzbuch) sowie bei der Berechnung von Fehlbelegungsabgaben eingesetzt. |